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KLIMAANLAGEN + WÄRMEPUMPEN

Lärmprobleme sind nachts immer am schlimmsten wegen niedrigem Hintergrundgeräusch einerseits und Schlafbedürfnis andererseits.
Noch schlimmer : bei Hitzewelle, wenn die Schlafzimmerfenster offen sind. Genau in diese Lücke stösst die Klimaanlage.
Daher ist die nachts betriebene Klimaanlage vor allem in der jahrzehntelang ruhigen Reihenhaussiedlung ein Riesenproblem, wo der Schall zwischen den Häuserfronten hin - und her - reflektiert wird ohne jedes maskierende Hintergrundgeräusch genau dann, wenn alle auf Ruhe und offene Fenster angewiesen sind ( die Tageshitze erreicht den Innenraum durch das Mauerwerk in der Regel gegen 3 Uhr morgens, die kühlste Zeit und daher effektivste Lüftungszeit ist kurz vor Sonnenaufgang ). Wenn dann Nachbars neue Klimaanlage auf Vollast brummt, ist das regelmässig unerträglich.


Nicht ganz so schlimm ist der Heizbetrieb Wärmepumpe ( technisch identisch mit Kühlbetrieb, nur mit umgekehrtem Vorzeichen : Wärme rein statt raus ),

denn wenn geheizt werden muss, braucht man die offenen Fenster nicht .

 

Für den Mieter ist das noch relativ überschaubar : Mietkürzung und Auszug aus einem ruinierten Haus.

Der Eigentümer muss sich eine Kombination aus Dauerprozessen mit dem Ziel der Kapselung der nachbarlichen Anlage einerseits und nachgerüsteter schalldämmender Lüftung andererseits überlegen siehe zB  www.siegenia-aubi.com oder komfortabel mit Wärmerückgewinnung im Winter : www.dezentral.info/ bzw. www.meltem.com

Klimaanlagen sind im Kommen, auch weil sie immer billiger angeboten werden und alle zu Recht von der Klimaerwärmung reden, die von den vielen Klimaanlagen mit Sicherheit nicht gebremst wird.
Gern genommen werden auch Wintergärten in Kombination mit Wärmepumpen, die bis minus 8°C aktiv sind. Im schlechtesten Fall der nicht isolierten Aufstellung schwingt dann das ganze Doppelhaus (Körperschall).

Tendenziell  müssen sich alle anderen auch Klimaanlagen kaufen und die Fenster schliessen, weil  sie anders das Gebrumm nicht loswerden. Damit ist die Nachbarschaft kaputt und es wird nur noch prozessiert. Im Raum Stuttgart ist mir eine Schalldämmung des Aussenteils gelungen mit Hilfe eines guten Akustikbauers, nachdem eine ziemlich grosse Firma gescheitert war. Der deutsche Klimaanlagenhersteller Vaillant zeigte sich dabei sehr kooperativ.

Dazu schreibt die Nachbarrechtlerin RAin Bettina Schmidt:

( siehe www.nachbarstreit.com )

 

Wenn energiesparende Wärmepumpen den Nachbarn krank machen…
 

Energie- und damit kostensparend und umweltschützend werden die neuen Wärmepumpen von zahlreichen Herstellern vollmundig angeboten: „Die Wärmepumpe ist durch die Nutzung der regenerativen Umweltwärme das unabhängige Heizsystem der Zukunft.“

Der Bund bietet über die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW-Förderprogramme speziell für Wärmpumpen an, bis zu 3.000,- Euro werden die Heizsysteme bezuschusst.

Da glaubt sich der stolze Eigentümer einer neuen Wärmepumpe rechtlich auf der sicheren Seite und ist völlig überrascht, wenn der Nachbar die Freude über die neue Anlage nicht teilt.

Als Eigentümer einer Wärmepumpe habe ich gemäß §§ 906, 1004 BGB darauf zu achten, dass von der Anlage keine wesentlichen Beeinträchtigungen zum Nachbargrundstück ausgehen.

Lärm ist unstreitig gesundheitsschädlich und damit zu vermeiden. Lärmende Wärmepumpen sind daher nicht umweltschützend, sondern machen die Umwelt krank.

Da viele Käufer von Wärmepumpen selbst nicht von permanentem Lärm gestört werden möchten, entscheiden sie sich oftmals, ihre neue Anlage ausgerechnet in unmittelbarer Nähe zur gemeinsamen Grundstücksgrenze dem Nachbarn unter das Schlafzimmerfenster zu stellen.

Installiert man aber in unmittelbarer Nähe zum Wohnhaus des Nachbarn auf seinem Grundstück eine Luftwärmepumpe, kann das einen Unterlassungsanspruch des Nachbarn auslösen.

Davon abgesehen, dass die nach der TA-Lärm vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden müssen, verursachen Wärmepumpen häufig ein permanentes tieffrequentes Brummen. Wenn die Anlage beispielsweise auch im oberen Stockwerk des Wohnhauses des Nachbarn bei geschlossenem Fenster deutlich störend wahrnehmbar ist, ein Einschlafen im Haus des Nachbarn bei geöffnetem Fenster nicht möglich ist und selbst bei geschlossenen Fenstern die Geräusche immer noch störend sind und zu Schlafunterbrechungen führen, dann hat der Nachbar einen gesetzlichen Anspruch auf Unterlassung.

Selbst in dem Fall, dass keine Überschreitungen der Richtwerte der TA-Lärm für allgemeine Wohngebiete gegeben wären, bestünde ein gesetzlicher Unterlassungsanspruch. Die Einhaltung der Richtwerte nach § 906 I 2 BGB ist nämlich nach ständiger Rechtsprechung lediglich ein Indiz für die Unwesentlichkeit der Beeinträchtigung.

Trotzdem kann die Beeinträchtigung wesentlich sein, da bei Geräuschen die Lautstärke nur eine Komponente ist. Weitere Komponenten sind die Dauer, Häufigkeit, Tages- und Nachtzeit, An- und Abschwellen und Frequenzen des Geräuschs, wobei bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Beeinträchtigung auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsbenutzers des betroffenen Grundstücks abzustellen ist.

Wenn das Brummgeräusch täglich 24 Stunden anhält und somit auch zu Nachtzeiten permanent vorhanden ist, ist es sicherlich wesentlich.

Lösung: Vor dem Kauf einer kostenintensiven Wärmepumpe sollte man also unbedingt prüfen, ob und in welcher Intensität Lärm von der Anlage ausgeht und sich vom Hersteller schriftlich zusichern lassen, dass kein nennenswerter Lärm zu erwarten ist. Anderenfalls können Sie als Käufer später Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller geltend machen.

Alte Anlagen verschleissen ( u.a. Motorlager ), werden lauter
und entsprechen dann nicht mehr dem Stand der Technik,
der durch eine Überholung wieder erreicht werden kann.
 

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