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Motorradlärm 100 dB - Fraktion
.. die > 60 % Normalfahrer werden hier nicht adressiert. Gute Fahrt !
Unser Angebot : Wir messen direkt beim Beschwerdeführer mit unserem postverschickbaren, daher bezahlbaren und hochgenauen Laptop- Meßsystem über mindestens 2 Wochenenden
und liefern Ihnen EXKLUSIV eine Lärmspitzenstatistik einschließlich Audios, die Sie gerne im Internet und im Rathaus vorführen können. Zeitmittelwerte wie bei der Standardmeßtechnik ( "Leq") liefern null Aussage, und nur mit der Lärmspitzenstatistik plus Audio plus Zeitmarken haben Sie relevante Fakten für a) die Diskussion und b) Erfolgskontrolle von Lärmminderungsmaßnahmen.
Zusammenfassung unserer Meßergebnisse im Schwarzwald St. Peter : PDF Download
und die Meinung des Bürgermeisters dazu : PDF Download
=> Mit unserem Meßergebnis können wir auch die Belastung aller anderen Anwohner berechnen
falls gewünscht ( "kalibrierte Schallausbreitungsrechnung" ),
=> das will wahrscheinlich auch Ihr Bürgermeister wissen und zahlt evtl. mit ebenso
wie lärmgeplagte Nachbarn.
=> Nur mit FAKTEN können Sie Druck machen ! Einfach 24/7 anrufen 0761/4761222
oder schreiben : info@laermberatung-wittstock.de
Unser Lärmspitzenrekord auf der Anwohnerterrasse in St. Peter am 12.9.2020 um 14h10 :
LAFmax = 96,4 dB(AFmax) bzw. 117 dB(Cpeak)
Ordnungswidrigkeitengesetz /OWiG: § 117 Unzulässiger Lärm :
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Für die Feststellung der Unzulässigkeit genügen unseres Wissens die Aussagen 2er Mitarbeiter der Behörde, denen wir gern den Lärm in Originallautstärke vorführen !
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Sanktionsmöglichkeiten, die Ihre*n Bürgermeister*in vermutlich interessieren :
1. Wenn der Halter behauptet, er wars nicht, dann kann die Polizei ihm ein Fahrtenbuch auferlegen
2. Wenn es Zweifel am legalen Motozustand gibt, muß der Halter zum TÜV nach München, weil nur der zertifiziert ist für die Überprüfung der Motos.
3. nach Straßenverkehrsordnung „unnötig laut“ kann durch 2 unabhängige Personen festgestellt werden zB nachträglich durch Ordnungsbehörde anhand unserer kalibrierten Aufnahmen
4. Wie gesagt am Schauinsland wochenends alle 5 Minuten 1 Moto trotz Verbot. Das allein nützt also nichts.
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So lügt die Politik :
An : Deutscher Städte – und Gemeindebund
Hauptgeschäftsführer
Sehr geehrter Herr Dr. Landsberg, Freiburg, den 7.7.2021
Sie behaupten öffentlich vor genau 1 Jahr
https://www.tagesschau.de/inland/motorradlaerm-staedtebund-101.html
„Schon eine Drosselung der Grenzwerte um zwei bis drei Dezibel könne das Lautstärke-Empfinden halbieren“.
Diese Aussage ist glatter Unsinn, und das bei maximaler Zugriffsmöglichkeit auf Fachbehörden Ihrerseits.
Richtig ist :
Eine Drosselung der Emission ( Schallleistungspegel )
um 10 dB (ZEHN) dB entspricht einer halbierten Lautstärke – Empfindung.
Eine „Drosselung der Grenzwerte“ um 3 dB ist gerade noch wahrnehmbar in freier Natur
Und entsteht zB, wenn man eine Verkehrsstärke halbiert.
Anschaulich gesagt : Wenn Sie statt 2 lärmidentischen Rasern gleichzeitig nur noch 1 haben.
Das ist wahrnehmbar, hat aber mit einer Beruhigung defacto nichts zu tun.
Darf ich fragen, von wem Sie sich beraten lassen ?
Mit freundlichen Grüßen aus Freiburg,
Dipl. Ing. Gerold Wittstock
https://motorradlaerm.de/bedrohung-des-gesellschaftlichen-friedens/
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Motorradfahrerzeitschrift ausführlich zu Lärmrasern: PDF1 PDF2
https://www.3sat.de/wissen/nano/200916-motorrad-nano-104.html mit den Standpunkten von Motorradverband und BUND Arbeitskreis,
mit Interview durch Moto - Redakteure : Rechtsprofessor zu Rechtsgrundlagen Streckensperrung.
https://www.motorradonline.de/ratgeber/aktionstag-gegen-laerm-2021/
SWR Reportage Motorradlärm auf der Schwarzwaldhochstraße
NRW gegen Autoposerlärm : https://www1.wdr.de/nachrichten/tag-gegen-laerm-autoposer-tuning-nrw-100.html
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/autoposer-klagt-gegen-zwangsgeld-duesseldorf-100.html
Angebot Lärmblitzer durch TED GmbH Bremen : https://www.tedgmbh.de/laermblitzer/
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Falls Sie wissen wollen, was die Motorradfahrer zum Krachmachen antreibt :
Altrocker Judas Priest sehen Sie hier mit Motorrad auf der Konzertbühne, wobei der Star samt Moto auf der Bühne umfällt ... Wozu noch umständlich Gitarre üben ???? https://www.youtube.com/watch?v=R1_jozlOfYk
Auch sehr unterhaltsam : www.kubikundklang.com deckt den Krachbedarf der Zielgruppe im Sommer mit Motos und im Winter mit Hifi-Anlagen. Unverständlich : "Montag Ruhetag" !
Jetzt brauchen wir nur noch ein paar 100 000 geltungsbedürftige alte Männer mit zuviel Geld in der 3. Pubertät , schönes Wetter und einen Haufen unfreiwilliges Publikum und ab gehts ....
https://www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/berlin-auto-poser-laermblitzer-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/regional/rheinlandpfalz/swr-urteil-vg-neustadt-muslimin-darf-gesicht-beim-autofahren-nicht-verschleiern-100.html
... aber alle Motorradfahrer.
https://www.badische-zeitung.de/keine-loesung-bei-motorradlaerm--280243220.html
https://www.badische-zeitung.de/warum-streiten-manche-ueber-motorradlaerm--280244248.html
https://www.badische-zeitung.de/wissing-sollte-sich-beim-thema-motorradlaerm-bewegen--280244409.html
https://www.badische-zeitung.de/neuer-vorstoss-der-landraete-in-sachen-motorradlaerm--276786449.html
https://www.badische-zeitung.de/motorradlaerm--274991283.html
https://www.badische-zeitung.de/ein-zeichen-gegen-den-motorradlaerm--258866300.html
Tuning treffen in Österreich werden geahndet mit Stillegungen, in Frankreich werden Lärmblitzer getestet
https://www.tourenfahrer.de/nachrichten/artikel/frankreich-testet-laermblitzer/
tagesschau.de
Der deutsche Städte- und Gemeindebund hat sich gegen ein Fahrverbot für Motorräder an Sonn- und Feiertagen ausgesprochen. Der Vorstoß des Bundesrates hatte am Wochenende in vielen Städten Proteste ausgelöst.
SPIEGEL Wissenschaft
Deutsche Motorradfahrer demonstrieren zu Tausenden für ihr Recht, weiterhin überall und immer Lärm machen zu dürfen. Der Streit ist symptomatisch: Er zeigt, dass bei uns nicht in die Zukunft gedacht wird.
ZEIT-ONLINE
Mit ihrer ausgefuchsten Steuerung sind Klappenauspuffe ein hochumstrittenes Werk deutscher Ingenieurskunst. "Ich sehe diese Anlagen äußerst kritisch", sagt Roger Eggers, Leiter Technik-Kompetenz bei TÜV Nord.
ZEIT-ONLINE
Gegen Motorradlärm helfen nur strengere Gesetze, sagt Bürgermeisterin Sonja Schuchter. Rolf Frieling von der Biker Union hält das für diskriminierend. Ein Streitgespräch auf ZEIT-ONLINE
heis online
Fahrverbote, neue Lärm-Obergrenzen, Lärm-Streckensperrungen in Tirol: Das Thema "laute Motorräder" steht wieder oben auf der Agenda. Und womit? Mit Recht.
vom Juni 2020. Da erklärt ein Insider das Märchen von den schwarzen Schafen unter den Fahrern, und daß die Motorräder immer lauter gebaut werden und daß es auf dem Sachsenring ein Lärmdosimeter gibt für alle Fahrzeuge.Wenn die Tagesdosis erreicht wurde, wird die Strecke gesperrt.
Bericht in der Badischen Zeitung vom 21.05.2019 S.2
https://www.badische-zeitung.de/einer-hat-spass-hunderte-sind-genervt--173382407.html
Wenn Motorradfahrer einen schönen Sonntag hatten, liest sich das im Netz so:
"In unerheblichen Drehzahlen kaum bemerkbar, packt die kleine Schwarze, wenn’s losgeht, die singende Säge aus. Die schöne, hysterische Italienerin macht den Piloten aggressiv und schon mal um Dekaden jünger."
Nachzulesen in Foren der Bikerszene unter "Das Ohr fährt mit."
Rund 120 Experten, Betroffene und Interessierte diskutierten in Bernau über Verkehrslärm
Daraus die Highlights:
- 30 - 40 % der Motorräder EU-weit sind manipuliert laut Prof. Lercher TU Graz
- "der schwarze Ball liegt in Brüssel" so der Tagungsleiter wortwörtlich. Heißt übersetzt : Da kannsch nix mache.
- laut Touristikchef Münstertal Dr. Coch bringen Motorradfahrer nur 3 % vom Jahresumsatz. Meine Meinung : Dafür verjagt er Zehntausende von Rennradfahrern vom Naherholungsgebiet auf die Mittelmeerinseln.
- selbst er fordert "übergreifende zeitlich / räumlich alternierende Streckensperrungen" und Nachtfahrverbote
- und zusammen mit dem Motorradlobbyist "Kontrollen und nochmals Kontrollen"
Mehr Informationen zur Tagung finden Sie hier https://www.naturpark-suedschwarzwald.de/de/presse/details.php?id=405
"Silent rider" Kampagne
ist eine umfassende, zielorientierte Informations-, Image- und Aktionskampagne gegen unnötigen Motorradlärm, die bundesweit realisiert werden soll. Sie wurde vom Arbeitskreis Nationalpark Eifel gegen Motorradlärm Anfang 2019 ins Leben gerufen. Mittlerweile haben sich viele weitere Mitstreiter aus ganz Deutschland der Initiative angeschlossen und sind dem Verein Silent Rider e. V. beigetreten.
Mehr Informationen unter: https://www.silent-rider.de
Aus Wiwo 15.6.2018
Motorräder sind heute viel lauter als offiziell angegeben. Doch die Bundesregierung kann laut Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen kaum etwas gegen Lärm und falsche Angaben tun. Zur internationalen Typzulassung messen Hersteller Emissionen selbst, und nur im Tempobereich zwischen 20 - 80 km/h, heißt es darin.
Fraktionsvize Oliver Krischer moniert : "Wie beim Abgasskandal bleibt die Regierung beim Motorradlärm untätig und verweist auf die internationale Ebene." Ein Skandal sei,"daß auch Motorradhersteller Abschalteinrichtungen verbauen und bei Lärmgrenzwerten tricksen."
Ein Verwaltungsrechtler kennt sich aus und schreibt mir :
Sehr geehrter Herr Wittstock,
der Einsatz von „Lärmblitzern“ dürft schon technisch sehr schwierig sein, denn die zulässige Lautstärke von Motorrädern richtet sich ganz maßgeblich nach dem Jahr der Erstzulassung. Die zulässige Lautstärke eines Motorrades wird zudem definiert in einem bestimmten Abstand und Winkel sowie in der Vorbeifahrt durch eine bestimmte Geschwindigkeit und Motordrehzahl. So etwas kann ich durch eine stationäre Schallpegelmessung gar nicht richtig erfassen.
Hier die maßgeblichen Regelungen (teilweise etwas zusammengefasst):
- Motorräder (und alle anderen Kraftfahrzeuge), die vor dem 01.12.1951 erstmals zugelassen wurden, müssen nur die Geräuschgrenzwerte der Urfassung der StVZO vom 01.01.1938 einhalten. Danach gilt pauschal ein maximales Stand- und Fahrgeräusch von 85 DIN-Phon, welches in einer Entfernung von 20 Meter gemessen wird. Im Stand ist der Motor auf Maximaldrehzahl zu bringen und in der Vorbeifahrt bei voller Beschleunigung auf 50 km/h.
- Motorräder (nunmehr nicht auch andere Kraftfahrzeuge), die vor dem 14.09.1953 erstmals zugelassen wurden, müssen nunmehr die vorgenannten Lärmanforderungen bei einer Messung in 7 Meter Distanz erfüllen.
- Zwischen dem 14.09.1953 und dem 12.09.1966 wurden die Lärmgrenzwerte für Motorräder mehrfach verschärft, wobei jedoch immer noch nur nach DIN-Phon gemessen wurde. Bei Fahrzeugen, die vor dem 13.09.1966 erstmals zugelassen und später wiederzugelassen wurden, wird durch das Zusatzmerkzeichen "D" kenntlich gemacht, dass es sich um Werte in DIN-Phon und nicht in dB(A) handelt. Weder der TÜV noch die Polizei sind jedoch regelmäßig in der Lage, nach DIN-Phon zu messen.
- Motorräder, die vor dem 07.11.1980 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, müssen die in der Zeit mehrfach verschärften Lärmgrenzwerte einhalten, die in dieser Zeit in dB(A) aufgrund nationaler Regelungen gemessen wurden. Diese Messmethode wird durch das Zusatzmerkzeichen "N" kenntlich gemacht.
Um Motorräder, deren erlaubte Lärmimmissionen sich nach der nationalen Methode richten, durch eine Verkehrskontrolle überprüfbar zu machen, sind "Vergleichsumrechnungen" anzuwenden. Auf den dB(A)-Wert mit dem Kennzeichen "N" sind daher 21 dB hinzuzurechnen. Zudem besteht eine Toleranz von 5 dB. Ein Fahrzeug mit eingetragenen 80 dB(A) N im Standgeräusch darf daher 106 dB(A) in der Nahfeldmessung aufweisen. - Für Motorräder, die ab dem 07.11.1980 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, werden die Lärmimmissionen durch eine Nahfeldmessung ermittelt, die nunmehr auch eine einfache Überprüfung durch die Polizei erlaubt. Dabei wird in einer Entfernung von 50 cm auf Höhe des Schalldämpfers mit einem seitlichen Winkel von 45° zur Ausströmrichtung gemessen. In der Zulassung wird dieses Messverfahren durch das Zusatzmerkzeichen "P" kenntlich gemacht.
- Motoräder, die am dem 01.05.1981 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden und nunmehr den Lärmanforderungen der Richtlinie 78/1015/EWG unterliegen, haben auch das entsprechende Messverfahren durchzuführen, welches durch das Zusatzmerkzeichen "E" kenntlich gemacht ist.
Beliebt und in der Motorradszene deshalb auch sehr teuer gehandelt werden z.B. Rahmen von Harley-Davidson-Motorrädern mit einer Erstzulassung vor dem 01.12.1951. Auf diese Rahmen werden dann mehr oder weniger neue Motorräder aufgebaut. Diese Motorrädern benötigen gar keinen Schalldämpfer und bewegen sich gleichwohl vollkommen legal im deutschen Straßenverkehr. Die Zahl dieser Motorräder ist aber vergleichsweise gering, weil es nachvollziehbarer Weise nur noch sehr wenige Maschinen aus dieser Zeit gibt und auch nur wenige Motorradfahrer sich so was leisten können.
Das eigentliche Ärgernis sind relativ moderne Motorräder, bei denen durch illegale Manipulationen am Auspuff bewusst viel Lärm erzeugt werden soll. Motorräder haben seit Anfang der 90er Jahre in der Regel Absorbtions-Schalldämpfer, bei denen am Ende noch ein sog. „dB-Eater“ eingesetzt ist. Dieser kann aber sehr leicht herausgenommen werden und führt dann zu einem deutlich lauteren und zugleich „kernigeren“ Sound.
Ein weiteres Problem ist, dass bei den modernen Absorbtions-Schalldämpfern die Wirkung mit der Zeit nachlässt, weil sich die Löcher im Siebrohr und die dahinter liegende Dämmwolle mit Ruß und bei Zweitaktmotoren zusätzlich mit Öl zusetzen. Dann lässt die Dämpfungswirkung erheblich nach. Die Dämpfer müssen deshalb von Zeit zu Zeit geöffnet, gereinigt und fachmännisch mit neuer Dämmwolle gestopft sowie druckdicht vernietet werden. Das machen viele Motorradfahrer unfachmännisch selbst und dann wird die Dämpfungswirkung nicht vollständig erreicht. Illegal sind diese Motorräder gleichwohl nicht unterwegs.
Beim Thema Motorradlärm ist auch zu berücksichtigen, dass der Lärm auch sehr von der Fahrweise abhängt. Gerade Motorradfahrer neigen zur „nervösen Gashand“, weil es so schön klingt…"
Im Bereich Motorrad und Sport muss man begrifflich verschiedene Sportarten auseinanderhalten:
- Anlagengebundene Sportarten sind solche, die auf speziellen Strecken durchgeführt werden, die nicht Bestandteil des öffentlichen Straßennetztes sind. Das sind z.B. Rennstrecken wie Hockenheimring, Sachsenring, Lausitzring für den Straßensport und zahlreiche kleine von Vereinen betrieben Motocross-Strecken. Die Fahrzeuge auf diesen Strecken benötigen keine Straßenzulassung. Prinzipiell dürften dort auch „Eigenbaufahrzeuge“ betrieben werden. Der von Ihnen verwendete Begriff „Endurostrecke“ ist nicht leider nicht korrekt.
Für diese Renn- und Übungsstrecken gilt, dass sie der TA Lärm unterliegen. Ihre beiden Gutachten betreffen solche Fälle. In den üblichen (in der Regel immissionsschutzrechtlichen) Anlagengenehmigungen sind Auflagen enthalten, die die die Zahl der gleichzeitig fahrenden Rennfahrzeuge beschränken. Zudem ist gerade bei Motocross-Strecken auch üblich, dass die Motocross-Motorräder den FIM-Vorschriften (= Schallleistungspegel maximal 96 dB(A)) entsprechen müssen.
Wenn die Genehmigungsverfahren auf korrekter Lärmbegutachtung erfolgen und der Betreiber auch im Betrieb die Auflagen einhält, dann werden die Lärmimmissionsrichtwerte nach TA Lärm bei zu schützenden Nachbaranwesen eingehalten (siehe Ihre beiden Gutachtenbeispiele).
- Freilaufende Sportarten sind solche, die außerhalb von Anlagen stattfinden (bekannt z.B. bei Marathonrennen oder Volksläufe). Solche gibt es auch im Motorsport. Bei Kfz sind das z.B. Bergrennen oder Rallye-Rennen (bekanntester deutscher Fahrer ist Walter Röhrl). Dazu zählen aber auch populäre Klassik-Rallyes mit Oldtimern wie z.B. die „Franken Classic“. Motorradsport gibt es im Straßenbereich fast keine freilaufenden Veranstaltungen mehr (z.B. historisches Straßenrennen „Rund um Zschopau“). Hierzu zählen auch Enduro-Wettbewerbe (auf einem für die Veranstaltung genehmigten Rundkurs von 25 bis 50 km). Gemeinsames Merkmal ist, dass die Fahrzeuge meist eine Straßenzulassung besitzen müssen. Von der jeweiligen Veranstaltung hängt es ab, ob die öffentlichen Straßen abgesperrt werden oder nicht. Wenn die Veranstaltung (teilweise) auch im öffentlichen Verkehr stattfindet, dann ist insoweit keine Höchstgeschwindigkeit erlaubt. Das ist sogar heute der häufigste Fall, so dass hier sog. „Zeitetappen“ zurückzulegen sind, die sogar zum ausgesprochen langsamen Fahren nötigen.
Freilaufende Veranstaltungen sind nicht anlagengebunden und unterliegen damit natürlich nicht der TA Lärm. Die Lärmbeurteilung erfolgt im Zweifel nach der Freizeitlärmrichtlinie. Sie benötigen in der Regel eine Veranstaltungsgenehmigung nach Landesrecht und ggf. auch eine Genehmigung zur Durchführung von Rennen nach der StVO. Aufgrund der hohen Teilnehmerzahl und der oft nicht vermeidbaren Nähe zu Wohngebieten kommt es am Veranstaltungstag natürlich zu erheblichen Lärmbelästigungen. Andererseits sind es in der Regel „einmalige“ Veranstaltungen, die nur im jährlichen oder zweijährlichen Rhythmus stattfinden. Es gibt nur wenige Orte, an denen traditionell und mit großem Rückhalt in der Bevölkerung mehre Veranstaltungen ähnlicher Auswirkung im Jahr stattfinden (z.B. Zschopau). Das erfüllt dann die Voraussetzungen der Ziff. 4.4 der Freizeitlärmrichtlinie.
- Davon zu unterscheiden sind illegale Rennen oder auch illegales „Üben“. Ein illegales Rennen im Sinne des Strafrechts liegt immer dann vor, wenn im öffentlichen Straßenverkehr mindestens zwei Fahrzeuge um die Wette fahren oder sogar auch nur ein Einzelfahrzeug bewusst die mögliche Höchstgeschwindigkeit erreichen will. Solches Fahrverhalten ist auch bei ansonsten legalen Fahrzeugen steht mit hoher Lärmbelastung verbunden. Ebenso illegal ist es, mit Geländemotorrädern (egal ob Motocross-Motorräder oder Enduro-Motorräder) wild im Gelände/Wald herumzufahren (die zahllosen verletzten Rechtsvorschriften zähle ich hierzu mal nicht auf).
Diese sich illegal bewegenden Fahrer dürften nach meiner Einschätzung einen ganz erheblichen Teil des Problems ausmachen. Dazu zählt auch das Phänomen, dass Motorradfahrer in erheblichem Umfang dazu neigen, Geschwindigkeitsbeschränkungen massiv zu überschreiten (und dabei auch ihr Leben extrem leichtfertig zu riskieren). Wenn ein leistungsstarkes Motorrad (z.B. KTM RC8 R mit über 170 PS und einem Leistungsgewicht von fast 1 PS/kg) zum Überholen eines Fahrzeugs beschleunigt, dann kommt das schon einem Raketenstart gleich. Die Beschleunigungswerte gerade im höheren Geschwindigkeitsbereich (80 – 120 km/h) gehen noch weit über das hinaus, was die leistungsstärksten Sportwagen ermöglichen. Das Resultat ist klar: Fast alle Motorradfahrer fahren mit massiv überhöhter Geschwindigkeit. Das wiederum führt in erheblichem Umfang zu zusätzlichem Lärm (und nebenbei zu vielen Verkehrstoten).
Mein wichtigstes Petitum im Bereich Motorradfahren ist schon immer: Wer Motorrad im Straßenverkehr fährt muss dies extrem defensiv und nur legal machen. Wer Rennen fahren oder auch nur üben will, möge sich dazu auf eine zugelassene Rennstrecke begeben oder an einer genehmigten Veranstaltung teilnehmen. Motorradfahren ist Luxus. Da sollten die Gebühren für die Nutzung von Strecken und Veranstaltungen kein Problem sein.
Mit freundlichen Grüßen
Eine gesetzliche Handhabe für Kommunen bietet die Straßenverkehrsordnung StVO § 45 Abs. 1 ZIffer 3 mit Verkehrsbeschränkungen aus Gründen des Lärmschutzes der Anwohner.
Seit 28.4.2020 gilt die neue StVO :
"Auto-Poser müssen tiefer in die Tasche greifen. Das Verursachen von unnötigem Lärm und Abgas sowie das unnütze Hin- und Herfahren kann bis zu 100 Euro kosten."
Autofahrer, die Tempolimits nicht beachten oder sie großzügig auslegen, müssen sich auf höhere Strafen einstellen. Wer inner- und außerorts mit 16 km/h zu schnell unterwegs ist, muss jetzt mit einem Punkt rechnen. Dazu wird ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro (innerorts) sowie 60 Euro für Überschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften erhoben.
Außerdem hat eine innerörtliche Überschreitung des Tempolimits um 21 km/h weitreichendere Konsequenzen als bisher. Zu einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg erwartet den Temposünder nun ein einmonatiges Fahrverbot. Außerorts greifen diese Strafen (95 Euro, Fahrverbot für einen Monat) ab einer Übertretung von 26 km/h. Damit wird auch die bisherige Regel hinfällig, nach der Temposünder, die zweimal innerhalb von 12 Monaten mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs waren, mit einem Fahrverbot belegt werden können.
Wußten Sie das ? Motorradfahrer gut ZWÖLF mal so gefährlich für andere wie Motorradfahrerinnen
Hier beträgt das Verhältnis 8,18 Tote für jede Milliarde Kilometer, die von Männer gefahren werden, zu 0,68 Toten pro Milliarde Kilometer, die von Frauen gefahren werden. Am ausgeprägtesten findet sich der Geschlechterunterschied bei LKW mit 17,25 Toten versus 4,64 Toten. Da wesentlich mehr Männer Motorrad und LKW fahren, sind beide Verkehrsmittel auch insgesamt gefährlicher als etwa Autos :
Unfälle, an denen Männer als Fahrer beteiligt sind, kosten demnach pro Milliarde gefahrener Autokilometer 3,93 Menschen das Leben, verglichen mit nur 2,01 Unfallopfern, bei denen Frauen hinter dem Steuer sitzen.
Das Verkehrsmittel, das die wenigsten Todesopfer auf den Straßen fordert, ist das Fahrrad. Hier stirbt im Schnitt nur ein Mensch pro Milliarde Kilometer. Doch auch auf dem Sattel zeigt sich ein erheblicher Geschlechterunterschied. Radelnde Männer fordern im Mittel 1,24 Todesopfer pro Milliarde Kilometer, Frauen mit 0,48 nicht einmal halb so viele.
Rennradeln auf der für Motorräder feiertags gesperrten Schauinslandrennstrecke am 21.5.2020 = Himmelfahrt:
Etwa 15 Motorräder passieren ab15h30 in 1,5 h => im Schnitt alle 6 Minuten trotz Fahrverbot.
Darunter immerhin kaum Raser / Lärmer. Ein Quad, ein alter BMW M1 und 2 neue Ferrari stinken und lärmen wie an Sylvester. 3 steinalte Traktoren stinken zum Spaß den Berg rauf - die Oldtimer waren heute schlimmer als die Motorräder.
Der Verwaltungsrechtler zur Bundesratsinitiative Mai 2020
Sehr geehrter Herr Wittstock,
die Bundesratsinitiative und das Presseecho haben auch in den Foren der Motorradfahrer bereits Reaktionen hervorgerufen. Viele Motorradfahrer und Motorradsportler erkennen das Problem des Motorradlärms. Aber genauso ist man verärgert, dass alle über einen Kamm geschoren werden.
Meine persönliche Meinung habe ich Ihnen ja schon mal dargelegt. Auf der öffentlichen Straße hat man regelkonform zu fahren mit regelkonformen Fahrzeugen. Wer Rennen fahren will, möge das auf der Rennstrecke machen (was auch für Autos gilt).
Wenn sich alle Motorradfahrer daran halten würden, dann hätten wir das Problem vermutlich kaum, zumindest weniger.
Ob man dann an wenigen Hotspots noch zusätzliche Beschränkungen für Motorradfahrer bräuchte, vermag ich nicht abschließend zu beurteilen. So, wie aber jetzt die Bundesratsinitiative angelegt ist, ist sie ein pauschaler Generalangriff auf alle Motorradfahrer und das Motorradfahren als solches. Der Kommentar im Spiegel weißt nicht ganz zu Unrecht darauf hin, dass der pauschale Ansatz des Verbots – wenn man nur konsequent ist – alle möglichen Lebensbereiche erfasst. Das hielte ich für einen völlig verfehlten Ansatz, da er auf eine autoritäre, illiberale Gesellschaft hinausläuft. Punktuelle und verhältnismäßige Verbote sind immer denkbar, pauschales Verbieten von liebgewonnenen Freiheiten aber nicht.
Ich bin mir aber sicher, dass die Bundesratsinitiative allenfalls teilweise Folgen haben wird. Wenn die angeblich 4 Mio. Motorradfahrer in Deutschland sich durch die Politik all zu sehr gegängelt fühlen werden, dann werden diese bei der nächsten Wahl bei bestimmten Parteien kein Kreuz setzen, sondern bei denen , die sich für die alte Motorradfahrer-Freiheit einsetzen. Wir wissen, welche Partei davon profitieren würden (es sind zwei Parteien, die wir doch sicher kaum stärken wollen).
Es gibt übrigens ein durchaus paralleles Phänomen: der Konflikt zwischen Mountainbike-Fahrern und Wanderern. Die Wanderer wollen das Mountainbike-Fahren in der Natur gerne ganz verbieten, obwohl es doch in den meisten Fällen nur eine Frage der gegenseitigen Rücksicht und des gegenseitigen Respekts ist. Das Problem ist aber, dass sich die eine Gruppe (Wanderer) als die „besseren Menschen“ sieht, also von einem moralisch überhöhten Standpunkt aus argumentiert. Das kommt dann bei der andern Gruppe nicht gut an.
Man sollte deshalb den Konflikt erkennen und auf einer sachlichen und die gegenseitigen Interessen respektierenden Weise behandeln. Bei den verständlich lärmgeplagten Anwohnern sind aber auch Ansätze der moralischen Überhöhung der eigenen Position zu erkennen.
Mit freundlichen Grüßen, RA ...
Für die einen ist es der Schlusspunkt, für die anderen erst der Beginn. Am Montag urteilte erstmals der Bundesgerichtshof (BGH) konkret über die Rückgabe eine manipulierten VW-Diesels – und bestätigte damit fast vier Jahre nach Beginn der Affäre, dass Volkswagen mit seinen illegalen Abschalteinrichtungen die Kunden aus Gewinninteresse betrogen hat (Az. VI ZR 252/19). Keine niedliche „Schummelsoftware“, keine harmlose „Diesel-Thematik“ (VW-Sprech) – sondern sittenwidriges Verhalten, urteilte der BGH. Die Genehmigung für den EA189-Diesel habe VW nur durch „arglistige Täuschung“ bekommen. Dieses glasklare Urteil dürfte auch für andere Autohersteller und ihre Tricksereien Konsequenzen haben.
Bislang hat Volkswagen auf Zeit gespielt, jetzt will der Konzern den Abgasskandal zügig beilegen: Der Autobauer nimmt den über sechs Jahre alten VW-Sharan zurück und zahlt dem Kläger Herbert Gilbert(oben im Bild) dafür rund 28.500 Euroinklusive Zinsen. Mit dem vom Dienstleister Myright finanzierten Verfahren erzielte Gilbert ein deutlich besseres Ergebnis, als er es mit der Musterfeststellungsklageerreicht hätte. Auf der Grundlage des BGH-Urteils will Volkswagen jetzt auch all denen einen Vergleich vorschlagen, die sich vor deutschen Gerichten noch streiten. Das betrifft rund 60.000 Klagen.
Für VW ist die Sache sogar noch glimpflich ausgegangen. Denn die Richter haben entschieden, dass sich die Betrugsopfer die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen müssen. Wir hätten eine andere Entscheidung im Sinne der Betroffenen für fairer gehalten. Der Abzug berechnet sich so: Bruttokaufpreis mal gefahrene Kilometer geteilt durch die erwartete Restlaufleistung beim Kauf. Der gebrauchte Sharan hatte 31.500 Euro gekostet, der Kläger war nur rund 50.000 Kilometer gefahren. Deshalb musste er sich bei einer erwarteten Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern knapp 6.000 Euro abziehen lassen. Bei Vielfahrern würde der Vorteil gegenüber der Musterklage also sinken.
Es gibt noch weitere Betrugsdiesel
Jetzt geht es erst richtig los, hört man von einigen Verbraucheranwälten – und zwar mit weiteren Klagen gegen Volkswagen wegen des Nachfolgemotors EA288. Aber auch gegen den EA897, der in vielen 3,0- und 4,2-Liter-Dieseln von Audi, Porsche und VW eingebaut wurde.
Auch gegen andere Hersteller laufen Klagen. Hier ist vor allem Mercedes zu nennen und der OM651-Motor, der zum Beispiel im Vito, in der C-Klasse und beim GLC auffällig wurde. Im März gab es außerdem erstmals ein Urteil gegen BMW. Grundsätzlich kann sich für jeden eine Klage lohnen, für dessen Auto es einen offiziellen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts wegen illegaler Abschalteinrichtungen gab.
Für diese Verfahren ist das BGH-Urteil besonders wichtig, da sich viele Grundsätze auf andere Diesel-Fälle übertragen lassen. Vor allem ist die Beweislast inzwischen für Kläger deutlich geringer geworden und Ansprüche gegen die anderen Motortypen sind in aller Regel noch nicht verjährt. Ob Ihr Auto dazugehört, können Sie auf den Websites von Anwaltskanzleiennachschauen, zum Beispiel der Kanzlei Gansel, Stoll & Sauer oder Goldenstein & Partner, die den Kläger vor dem BGH vertraten.
Die Chancen für Autobesitzer haben sich also verbessert. Wir werden sehr genau hinschauen, wer in der Autoindustrie sonst noch Dreck am Stecken hat. Auch sind zahlreiche Detailfragen noch nicht geklärt – der BGH wird im Juli dazu erneut verhandeln."
81 Kommunen aus Baden-Württemberg haben sich in der "Initiative Motorradlärm" zusammengeschlossen - darunter etwa Baden-Baden, Gaggenau, Bad Schönborn und Sasbachwalden. Gemeinsam fordern die Kommunen etwa die Entwicklung leiserer Motorräder und ein stärkeres Einschreiten der Polizei. Zudem regen sie Fahrverbote an.
Mehr Informationen https://bnn.de/mittelbaden/baden-baden/baden-baden-gaggenau-und-andere-staedte-moechten-motorradlaerm-massiv-einschraenken
Verkehrsminister Winfried Hermann hält Streckensperrungen unterdessen für eine „heikle Geschichte“, da damit die Lärmbelastung möglicherweise nur verlagert werde. Temporeduzierungen seien ein „maßvollerer Eingriff“, erklärt der Minister.
"... Der Dienstbezirk des Polizeipräsidiums Freiburg umfasst die Landkreise Breisgau Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach, Waldshut und den Stadtkreis Freiburg. Im Jahr 2018 starben in diesem Bereich 35 Menschen im Straßenverkehr! Zehn davon waren Motorradfahrer!"
Mehr Informationen: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110970/4310562
Motorradspaß in Leise :
Das E - Motorradevent im Schwarzwald der Schönauer Stromrebellen :
https://www.ews-schoenau.de/ews/presse/pressemeldungen/erster-electric-ride-schoenau/