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BAUAKUSTIK beschreibt die Schalldämmung in Dezibel zwischen 2 Wohnungen oder Häusern mit gemeinsamen Trennbauteilen. Man unterscheidet: Luftschalldämmung ( je mehr dB desto besser ) typische Luftschallbrücken : Im Geschosswohnungbau Schächte und Heizungen Im Doppel - / Reihenhaus durchgehende Dachkonstruktionen ( Sichtbalken ) oder Mörtel, die die doppelschalige Trennwand überbrücken => Schallbrücke im Dachgeschosse oder gemeinsames Fundament ohne Keller siehe Häuslebauerseite => Schallbrücke Erdgeschoss
und Trittschalldämmung ( je weniger (!) dB desto besser, weil die Wirkung des Normhammerwerks im Empfangsraum dargestellt wird.) Relativ problematisch, weil Frequenzen < 100 Hz i.a. nicht erfasst werden. Typische Körperschallbrücken : Geschosswohnungsbau : schwimmender Estrich nicht von der Wand getrennt mangels Bauaufsicht durch Architekt Eigenbau bei Laminat und Fliesen
Doppel - /Reihenhaus : Treppe an der Trennwand unprofessionell aufgehängt ohne Körperschallentkopplung, dabei am besten gleich noch die doppelschalige Trennwand überbrückt => jetzt hören Sie jedes Wort. (Dazu Fachartikel-download "Trittschall" von Rechtsanwältinnen Schmidt und Meissner Frankfurt am Main.)
Jeder Neubau muss öffentlich - rechtlich den bauaufsichtlichen Vorschriften genügen ( => Bauordnungsamt : DIN 4109 + Verwaltungsrichtlinien der Länder ) Tut er das nicht ( laut Bundesbauministerium 80er Jahre in > 50 % der Fälle ), kann der Käufer gegen den Bauträger oder Architekten klagen. Da das Deutsche Institut für Normung ( DIN e.V. ), das die Regeln macht, aber ein privater Verein der Herstellerseite ist ( dazu BVG vom 22.5.1987 AZ 4C33-35/83) haben Sie als privater Käufer verwaltungsrechtlich vor allem bei Trittschallproblemen eher wenig zu erwarten. Als Anwalt brauchen Sie dabei einen Verwaltungsrechtler Baurecht. Im PLZ - Bereich 7 biete ich DIN- konforme Vor-Ort -Messungen an von Luftschall und Trittschall. Dabei muss die Gegenseite zustimmen, da die Wohnung betreten wird, ( oder das Gericht ordnet im Beweissicherungsverfahren die Messung an ).
Jeder Neubau muss unabhängig davon privatrechtlich ( => Anwalt zivilrechtliches Baurecht )
Lesen Sie dazu den Fachartikel von RAin Bettina Schmidt , die darauf spezialisiert ist : Download oder mein Interview in der Badischen Zeitung vom 11.7.2011 : Download Ob eine Lärmbelästigung vorliegt, kann mit meinem Lärmmesskoffer ( siehe meine Nachbarschaftslärmseite ) nachgewiesen werden, ohne dass die Gegenseite Kenntnis hat oder Zustimmung geben muss.
Besonders wenn im Verkaufsprospekt "Komfort" oder irgendwie gehobene Ansprüche suggeriert werden, steigen Ihre Chancen vor Gericht. Auch beim Altbauverkauf darf nichts wesentliches verschwiegen worden sein, sonst kann der Kaufvertrag rückwirkend angefochten werden wegen "arglistiger Täuschung". ******************************************************************************************************* Der Schallschutzausweis der Deutschen Gesellschaft für Akustik unterscheidet in Analogie zum Energieausweis die Schallschutzklassen ( verkürzt formuliert ):
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