Fall: Eine Vermieterin sah eine Störung des Hausfriedens durch Kinder im Miethaus als gegeben an und kündigte der zugehörigen Familie fristlos den Mietvertrag. Bemängelt wurde Lärm im Treppenflug, lautes Herumspringen und -trampeln, geräuschvolles Bewegen der Jalousien, Staubsaugen und weitere Geräusche.